ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – COWORKING / EVENTS
Clouth. Nr. 1 Hotelbetriebs GmbH
Rathausgasse 17
12529 Schönefeld
Germany
Version of the GTC: 10 July 2026
§1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen dem Betreiber von Coworking- und Eventflächen („Betreiber“) und seinen Kunden („Kunde“) über die zeitweise Nutzung von:
· Coworking-Bereichen (flexible Arbeitsplätze),
· Meeting- und Besprechungsräumen sowie
· Eventflächen (insbesondere für Workshops, Seminare, Unternehmensveranstaltungen, Networking-Events und ähnliche Zwecke)
einschließlich der jeweils vereinbarten Zusatzleistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen und Angebote, ohne erneut vereinbart werden zu müssen.
1.2 Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
1.3 Im Kollisionsfall der Vertragsinhalte gilt folgende Rangfolge:
(a) Individualvereinbarungen,
(b) Einzelvertrag/Buchungsbestätigung,
(c) Angebot,
(d) diese AGB,
(e) gesetzliche Regelungen.
1.4 Es gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Betreiber ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis abweichender Bedingungen erbringt.
1.5 „Räumlichkeiten“ im Sinne dieser AGB sind Coworking-Bereiche, Meetingräume und Eventflächen im Gebäude Clouth 104 einschließlich mitvermieteter Nebenflächen und der jeweils vertraglich einbezogenen Gemeinschaftsflächen (z.B. Dachterrassen, Gemeinschaftshof).
§2 Leistungsgegenstand und Leistungsbereiche
2.1 Der Betreiber räumt dem Kunden im vereinbarten Umfang das Recht ein, die Räumlichkeiten für die Dauer der vertraglich vereinbarten Nutzungszeit zu nutzen. Ein darüber hinausgehendes Besitz- oder Mietrecht wird nicht eingeräumt, soweit nicht ausdrücklich als Mietvertrag vereinbart.
2.2 Leistungsbereiche sind insbesondere:
· Coworking-Angebote
· Meeting- und Besprechungsräume,
· Eventflächen (Event 1 / Event 2 u.ä.) für Unternehmens- und sonstige Veranstaltungen,
· optionale Zusatzleistungen (Catering, Getränke, Technik, Moderationsmaterial, Rahmenprogramme, virtuelle Geschäftsadresse, Locker/Schließfächer).
2.3 Die Räumlichkeiten werden in einem für den vertraglich vereinbarten Zweck geeigneten Zustand bereitgestellt. Ein bestimmter Ausstattungs- oder Dekorationsstandard wird nur geschuldet, soweit er ausdrücklich vereinbart ist. Darüber hinausgehende Ausstattung (z.B. Spezialtechnik, Bühnenbau) ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
2.4 Der Betreiber ist berechtigt, dem Kunden andere als die ursprünglich genannten Räumlichkeiten zuzuweisen, sofern diese hinsichtlich Größe, Lage und Ausstattung vergleichbar sind und die Nutzung für den vereinbarten Zweck zumutbar ermöglichen. Die Umlegung darf nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der vertraglich vorgesehenen Nutzung führen. Der Betreiber informiert den Kunden hierüber unverzüglich.
§3 Vertragsschluss, Buchungswege und elektronische Kommunikation
3.1 Vertragsgegenstand, Nutzungszeiten, Leistungen und Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der elektronischen Buchungsmaske.
3.2 Der Vertrag kommt zustande durch:
(a) Annahme des schriftlichen/elektronischen Angebots des Betreibers durch den Kunden (z.B. per E-Mail-Bestätigung, digitaler Signatur) oder
(b) elektronische Buchung über das Buchungssystem mit nachfolgender Buchungsbestätigung.
Soweit der Betreiber eine Buchungsbestätigung versendet, ist deren Inhalt maßgeblich, sofern der Kunde nicht unverzüglich in Textform widerspricht.
3.3 Der Betreiber kommuniziert im Regelfall elektronisch (insbesondere per E-Mail). Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und E-Mails des Betreibers empfangen werden können. Elektronisch übermittelte Erklärungen gelten als zugegangen, sobald sie in der elektronischen Poststelle des Kunden abrufbar sind, sofern kein strengerer gesetzlicher Zugangsnachweis erforderlich ist.
3.4 Bei Buchungen über Vermittler oder Plattformen (z.B. externe Eventportale) gelten ergänzend die jeweiligen Plattformbedingungen.
§4 Hausrecht, Hausordnung und Verhaltenspflichten
4.1 Im gesamten Gebäude Clouth 104 übt der Betreiber bzw. dessen Hausverwaltung das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Der Betreiber kann Personen den Zutritt verwehren oder sie des Hauses verweisen, wenn sie gegen die Hausordnung verstoßen, die Sicherheit, Ordnung oder den Betrieb beeinträchtigen oder andere Nutzer bzw. Dritte belästigen oder gefährden.
4.2 Die Hausordnung für das Gebäude Clouth 104 (Anlage) ist Bestandteil des Vertrages. Der Kunde verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Referenten, Teilnehmer und sonstige Dritte zur Einhaltung anzuhalten; für deren Verhalten haftet er wie für eigenes Verschulden.
4.3 Insbesondere sind folgende Regelungen zu beachten:
· Sauberkeits-, Lärm- und Brandschutzvorgaben,
· Rauchverbot im Gebäude,
· Verbot der Lagerung von Gegenständen in Fluren/Allgemeinflächen,
· ordnungsgemäßer Umgang mit Energie und technischen Einrichtungen,
· Nutzung von Notausgängen und Rettungswegen nur im Notfall,
· Verbot der Mitnahme von Fahrrädern, Kleinstfahrzeugen und Tieren in das Gebäude (ausgenommen Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung).
4.4 Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen eines einzelnen Nutzers oder Teilnehmers gegen diese AGB oder die Hausordnung (insbesondere bei Gefährdung von Sicherheit, Gesundheit oder Eigentum anderer Nutzer) ist der Betreiber berechtigt, dieser Person den Zutritt zum Gebäude und zu den Räumlichkeiten vorübergehend oder dauerhaft zu untersagen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Soweit dies auf einem dem Kunden zuzurechnenden Verhalten beruht, bleibt dessen Vergütungspflicht unberührt. Weitergehende Rechte des Betreibers bleiben unberührt.
§5 Nutzung durch Dritte, Unter-/ Weitervermietung und Konkurrenzschutz
5.1 Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der überlassenen Räumlichkeiten an Dritte (Untervermietung, Weitervermietung) oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betreibers nicht gestattet. Dies gilt auch für die Übertragung von Buchungen oder Tickets auf andere Unternehmen, soweit nicht im Einzelfall erlaubt.
5.2 Der Kunde darf angemessene Teilnehmer und Gäste zu Meetings bzw. Veranstaltungen zulassen. Der Kunde ist für diese Dritten verantwortlich und haftet für alle Schäden, die z.B. durch von ihm eingeladene oder zugelassene Personen an Räumen, Inventar oder technischen Anlagen des Betreibers verursacht werden.
5.3 Die Nutzung der Räumlichkeiten zur Erbringung von Dienstleistungen, die in unmittelbarem Wettbewerb zum Coworking‑ und Eventangebot des Betreibers stehen, ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Betreibers untersagt.
§6 Infrastruktur, WLAN, Fair-Use und Missbrauch
6.1 Soweit der Betreiber dem Kunden und seinen Nutzern WLAN-/Internetzugang, Drucker, Meetingtechnik, Gemeinschaftsbereiche (z.B. Dachterrassen) oder sonstige Infrastruktur zur Verfügung stellt, erfolgt dies – soweit im Angebot nicht anders geregelt – als Nebenleistung ohne Garantie einer jederzeitigen, störungsfreien Verfügbarkeit. Ansprüche wegen vorübergehender Ausfälle oder Bandbreitenbeschränkungen bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
6.2 Der Kunde ist für die Nutzung des WLAN/Internetzugangs durch sich, seine Mitarbeiter und Gäste verantwortlich. Es ist insbesondere untersagt, urheberrechtsverletzende Inhalte herunterzuladen, zu verbreiten oder sonst rechtswidrig zu nutzen. Der Kunde stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Internetzugangs durch den Kunden oder die von ihm zugelassenen Nutzer beruhen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
6.3 Der Betreiber kann Bandbreitenlimits und Fair-Use-Regeln insbesondere für Streaming-, Download- und Upload-Volumen vorgeben, um ein ordnungsgemäßes Arbeiten aller Nutzer zu gewährleisten. Geschäftlich zwingender Mehrbedarf ist vorab mit dem Betreiber abzustimmen.
6.4 Dem Kunden ist bekannt, dass der Betreiber den Internetzugang als Nebenleistung zur Verfügung stellt und technische Störungen, Wartungsarbeiten oder Bandbreitenbeschränkungen nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Der Kunde ist verpflichtet, für geschäftskritische Anwendungen eine angemessene Backup‑Lösung (z.B. mobilen Internetzugang) bereitzuhalten, um eigene Schäden aufgrund einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit oder Einschränkung des Internetzugangs zu vermeiden.
§7 Zahlungen, Fälligkeit, Rechnungsstellung und Sicherheitsleistungen
7.1 Die Vergütung besteht aus der Grundgebühr für die Nutzung der Räumlichkeiten (z.B. Tages-/Tagungspauschalen, Raum- oder Flächenpreise) zzgl. der vereinbarten Entgelte für Zusatzleistungen und verbrauchsabhängige Leistungen.
7.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt:
· Entgelte für einmalige Nutzungen (Meetingräume, Eventflächen, Tages-Coworking) sind vor Nutzungsbeginn vollständig zu zahlen;
· Entgelte für fortlaufende Coworking-Modelle (Monatsmitgliedschaften) sind jeweils im Voraus bis zum dritten Werktag eines Monats für den laufenden Monat zu zahlen;
7.3 Der Betreiber ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen (Kaution) zu verlangen. Deren Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus Angebot bzw. Buchungsbestätigung. Sicherheitsleistungen dienen zur Absicherung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis und können mit solchen Forderungen verrechnet werden.
7.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ansprüche dürfen nur mit Zustimmung des Betreibers abgetreten werden.
7.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Betreiber berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen und Leistungen (insbesondere Zugang zu Coworking-Flächen und Meetingräumen) bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
§8 Haftung des Betreibers, Haftung für mitgebrachte Sachen und Haftungsfreistellungen
8.1 Der Betreiber haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Für sonstige Schäden haftet der Betreiber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
8.3 Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8.4 Für vom Kunden eingebrachte Gegenstände, Unterlagen, Daten und Wertgegenstände übernimmt der Betreiber – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften – keine Haftung. Der Kunde hat diese Gegenstände im eigenen Interesse gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung angemessen zu sichern (z.B. Verwahrung in verschlossenen Schränken/Lockern oder Mitnahme). Eine Versicherung über den Betreiber besteht nicht. Der Betreiber stellt insbesondere keine bewachte Garderobe oder sonstige Verwahrleistungen zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
8.5 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und sonstige reine Vermögensschäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§9 Änderungen der AGB und Hausordnung
9.1 Der Betreiber ist berechtigt, diese AGB bei Dauerschuldverhältnissen (insbesondere laufenden Coworking-Mitgliedschaften und Rahmenvereinbarungen für wiederkehrende Veranstaltungen) aus sachlichen Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere bei:
· Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben,
· höchstrichterlicher Rechtsprechung,
· Anpassungen technischer Rahmenbedingungen (z.B. IT-/Sicherheitsanforderungen) oder
· Änderungen des Leistungsangebots oder betrieblicher Abläufe, soweit hierdurch keine grundlegende Umgestaltung des Vertragsgefüges erfolgt.
9.2 Geplante Änderungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor ihrem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform (z.B. per E‑Mail) mitgeteilt. Die Mitteilung enthält eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Regelungen sowie den Zeitpunkt des Wirksamwerdens. Der Kunde kann den Änderungen bis spätestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform widersprechen.
9.3 Hauptleistungspflichten (Leistungsinhalt der gebuchten Pakete und die vereinbarte Vergütung) dürfen durch dieses Verfahren nicht zu Lasten des Kunden geändert werden. Änderungen der Hauptleistungspflichten bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung in Textform.
9.4 Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist der Betreiber berechtigt, die Hausordnung und sonstige Nutzungsrichtlinien im zumutbaren Umfang zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs, zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder zur Berücksichtigung berechtigter Interessen anderer Nutzer erforderlich ist. Der Betreiber wird Änderungen in geeigneter Weise bekannt machen (z.B. Aushang, E‑Mail, Nutzerportal). Wesentliche Änderungen, die die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht nur unwesentlich berühren, werden dem Kunden vorab in Textform mitgeteilt.
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den hierunter geschlossenen Verträgen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Betreibers.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform.
11.1 Der Betreiber bietet insbesondere folgende Coworking‑Modelle an:
· Tagespässe für die Nutzung der Coworking‑Flächen an einem Kalendertag;
· Mehrfachkarten (10er‑Karten) mit einer festgelegten Anzahl von Nutzungstagen innerhalb eines bestimmten Zeitraums;
· laufende Coworking‑Mitgliedschaften mit monatlicher Abrechnung.
11.2 Art, Umfang (Nutzungszeiten, inkludierte Services, etwaige Kontingente für Meetingräume etc.) und Preise des jeweils gewählten Modells ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.
11.3 Tagespässe und einzelne Karten‑Tage sind für den jeweils gebuchten Kalendertag bestimmt und nicht auf andere Tage übertragbar, soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart. Mehrfachkarten sind, sofern nicht anders geregelt, innerhalb von sechs Monaten ab Ausstellungsdatum einzulösen. Nicht genutzte Tage verfallen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ersatz‑ und vergütungsfrei.
11.4 Eine Übertragung von Tagespässen, Karten und Mitgliedschaften auf Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Betreibers ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Benennung von Einzelnutzern im Rahmen von Unternehmensmitgliedschaften.
12.1 Für einmalige Nutzungen (Meetingräume, Eventflächen, Tages-Coworking) endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit.
12.2 Laufzeitverträge über Coworking-Mitgliedschaften laufen – sofern im Angebot nicht anders geregelt – auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Automatische Vertragsverlängerung erfolgt jeweils um einen weiteren Monat, sofern nicht gekündigt wird.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Betreiber insbesondere vor, wenn der Kunde:
(a) mit fälligen Zahlungsverpflichtungen in einem Umfang in Verzug ist, der zwei Monatsvergütungen erreicht,
(b) Räumlichkeiten vertragswidrig nutzt (insb. unzulässige Untervermietung, Gefährdung von Sicherheit/Inventar),
(c) trotz Abmahnung nachhaltig gegen Hausordnung oder Verhaltenspflichten verstößt oder
(d) in schwerwiegender Weise den Ruf oder die Sicherheit des Standortes beeinträchtigt.
12.4 Kündigungen bedürfen der Textform.
§13 Zugang (24/7), Transponder/Codes – Ausgabe, Nutzung, Verlust und Sperrung
13.1 Der Zugang zu den Coworking‑Flächen erfolgt mittels personengebundener Zugangsberechtigungen (z.B. Transponder, Schlüsselkarten, digitale Codes oder App‑Zugänge, nachfolgend gemeinsam „Zugangsmedien“). Art und Anzahl der Zugangsmedien ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
13.2 Soweit vertraglich vereinbart, erfolgt die Nutzung im 24/7‑Modell. Andernfalls richtet sich der Zugang nach den jeweils bekanntgegebenen Öffnungs‑ bzw. Servicezeiten. Der Betreiber ist berechtigt, aus Sicherheits‑ und Wartungsgründen oder bei Veranstaltungen den Zugang vorübergehend einzuschränken. Hierauf wird, soweit möglich, rechtzeitig hingewiesen.
13.3 Zugangsmedien sind nicht übertragbar. Der Kunde hat seine Zugangsmedien sowie die seiner Nutzer sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich gestattet.
13.4 Verlust, Diebstahl oder sonstige Abhandenkommen von Zugangsmedien hat der Kunde unverzüglich dem Betreiber mitzuteilen. Der Betreiber ist berechtigt, betroffene Medien unverzüglich zu sperren und Ersatz zu beschaffen. Für den erforderlichen Austausch oder die Deaktivierung sowie für die Ausgabe von Ersatzmedien kann der Betreiber eine angemessene Servicepauschale pro Zugangsmedium verlangen.
13.5 Bei missbräuchlicher Nutzung von Zugangsmedien – insbesondere unberechtigter Weitergabe oder mehrfacher Nutzung durch nicht berechtigte Personen – ist der Betreiber berechtigt, Zugangsmedien zu sperren und den Zugang bis zur Klärung vorläufig zu verweigern. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz und außerordentliche Kündigung bleiben unberührt.
§14 Arbeitsplätze, Flächennutzung, Clean-Desk-Prinzip und Locker/Schließfächer
14.1 Die Coworking‑Flächen werden als offene Arbeitsbereiche ohne Zuweisung bestimmter Einzelarbeitsplätze bereitgestellt („Hot Desk“). Ein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz, einen bestimmten Bereich oder auf einen Sitzplatz zu einer bestimmten Zeit besteht nicht.
14.2 Der Kunde und seine Nutzer haben die bereitgestellten Arbeitsplätze, Räume und das Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden und Störungen sind dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen.
14.3 In den Coworking‑Flächen gilt das Clean‑Desk‑Prinzip. Arbeitsplätze sind nach jeder Nutzung vollständig zu räumen und in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Persönliche Gegenstände und Unterlagen dürfen nicht dauerhaft auf den Tischen oder in Allgemeinflächen verbleiben. Der Betreiber ist berechtigt, zurückgelassene Gegenstände zu sichern, zu lagern und den Kunden hierüber zu informieren.
14.4 Soweit der Betreiber Locker oder Schließfächer als Zusatzleistung bereitstellt, erfolgt deren Nutzung ausschließlich für die Aufbewahrung von üblichen Arbeitsmitteln und persönlichen Gegenständen des Kunden. Gefährliche, verderbliche oder gesetzlich verbotene Gegenstände dürfen nicht eingelagert werden.
14.5 Locker/Schließfächer sind durch den Kunden ordnungsgemäß zu verschließen. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für in Locker/Schließfächern gelagerte Gegenstände, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Betreibers.
14.6 Nach Vertragsende oder Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ist der Kunde verpflichtet, Locker/Schließfächer unverzüglich zu räumen und Schlüssel/Codes zurückzugeben bzw. löschen zu lassen. Der Betreiber ist berechtigt, nach angemessener Fristsetzung zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden zu lagern und später zu verwerten oder zu entsorgen. Etwaige Erlöse werden nach Abzug der Aufwendungen an den Kunden ausgekehrt.
§15 Nutzung der Gemeinschaftsflächen und Einschränkungen durch Events
15.1 Gemeinschaftsflächen (z.B. Lounge‑Bereiche, Küchen, Dachterrassen, Verkehrsflächen) stehen allen berechtigten Nutzern im Rahmen der jeweiligen Funktion und Kapazitäten zur Mitbenutzung zur Verfügung. Ein ausschließlicher Nutzungsanspruch einzelner Kunden besteht nicht.
15.2 Der Betreiber ist berechtigt, Gemeinschaftsflächen ganz oder teilweise für Veranstaltungen, Sonderformate oder notwendige Maßnahmen (z.B. Wartung, Reinigung) zu reservieren oder vorübergehend zu sperren. Derartige Einschränkungen sind dem Kunden zumutbar und begründen keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche, solange die Kernleistung der Coworking‑Nutzung insgesamt gewährleistet bleibt.
15.3 Der Betreiber informiert – soweit absehbar – rechtzeitig über wesentliche Einschränkungen und bemüht sich um zumutbare Ausweichmöglichkeiten (z.B. alternative Flächen oder verlegte Aufenthaltsbereiche).
15.4 Die Nutzung von Gemeinschaftsflächen für eigene Veranstaltungen des Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Im Zweifel finden die Regelungen des Eventbereichs (II.) Anwendung.
§16 Meetingräume im Coworking – Nutzung, Buchung und Verfügbarkeit
16.1 Meetingräume können von Coworking‑Kunden als Zusatzleistung genutzt werden. Umfang etwaiger Inklusiv‑Kontingente (z.B. freie Stunden pro Monat) und darüberhinausgehende Entgelte ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. der Preisliste.
16.2 Die Buchung von Meetingräumen erfolgt über das vom Betreiber bereitgestellte Buchungssystem oder über die im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung vorgesehenen Wege. Buchungen sind verbindlich und kostenpflichtig.
16.3 Ein Anspruch auf Verfügbarkeit eines bestimmten Meetingraums zu einer bestimmten Zeit besteht nicht. Buchungen werden nach dem Prioritätsprinzip („first come, first served“) vergeben.
16.4 Die Nutzung der Meetingräume ist auf den vereinbarten Zeitraum und die vereinbarte Personenzahl beschränkt. Bei Überschreitung des Zeitfensters ist der Betreiber berechtigt, Mehrzeiten entsprechend der vereinbarten oder üblichen Stundensätze zu berechnen. Bei Überschreitung der Personenzahl kann eine angemessene Zusatzvergütung erhoben werden.
16.5 Meetingräume sind am Ende der Nutzungszeit in ordentlichem und aufgeräumtem Zustand zu hinterlassen. Vom Kunden mitgebrachte Unterlagen, Materialien und Müll sind zu entfernen.
§17 Virtuelle Geschäftsadresse, Postempfang und -weiterleitung, Missbrauchsverbot
17.1 Soweit vertraglich vereinbart, kann der Kunde die vom Betreiber angegebene Geschäftsadresse als virtuelle Geschäftsadresse nutzen. Der konkrete Leistungsumfang (z.B. reine Adressnutzung, Postempfang, Scan‑Service, Weiterleitung per Post/Kurier) ergibt sich aus dem Angebot.
17.2 Der Betreiber ist nicht verpflichtet, die Identität des Absenders oder die rechtliche Zulässigkeit von Sendungen zu prüfen. Er nimmt Postsendungen im Rahmen der üblichen Geschäftspraxis entgegen und behandelt diese entsprechend der getroffenen Vereinbarung.
17.3 Die Nutzung der virtuellen Geschäftsadresse für rechtswidrige, täuschende oder behördlich unzulässige Zwecke ist untersagt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm unter der Adresse betriebenen Aktivitäten.
17.4 Der Kunde stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter sowie von etwaigen behördlichen Maßnahmen frei, die auf einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der virtuellen Geschäftsadresse beruhen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
17.5 Der Betreiber ist berechtigt, bei schwerwiegendem oder wiederholtem Missbrauch die Leistungserbringung hinsichtlich der virtuellen Adresse mit sofortiger Wirkung einzustellen und den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
§18 Mitwirkungspflichten des Kunden
18.1 Der Kunde benennt – soweit er mehrere Nutzer anmeldet – einen verantwortlichen Administrator als zentralen Ansprechpartner gegenüber dem Betreiber. Dieser ist für die Verwaltung der Nutzerkontingente, die Zuordnung von Zugangsmedien und die interne Kommunikation zuständig.
18.2 Der Kunde teilt dem Betreiber sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und richtig mit, insbesondere Namen und Kontaktdaten der einzelnen Nutzer, Änderungen in der Nutzerstruktur sowie besondere Sicherheitsanforderungen.
18.3 Änderungen in der Person des Administrators oder der Nutzer sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Bis zu einer entsprechenden Mitteilung kann der Betreiber Erklärungen mit Wirkung für und gegen den Kunden gegenüber dem zuletzt benannten Administrator abgeben.
18.4 Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer die AGB, Hausordnung und etwaige Nutzungsrichtlinien des Betreibers einhalten. Verstöße eines Nutzers gelten als Verstöße des Kunden.
18.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist der Betreiber berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise auszusetzen, bis die Mitwirkung nachgeholt wird. Fristen und vereinbarte Reaktionszeiten verlängern sich um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Hierdurch entstehende Kosten und Mehraufwendungen sind zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§19 Stornierung und Nichtinanspruchnahme
19.1 Nach Vertragsschluss ist eine Stornierung gebuchter Coworking-Produkte, Tagespässe, Karten, Meetingräume oder sonstiger Leistungen ausgeschlossen.
19.2 Die vereinbarte Vergütung bleibt auch dann in voller Höhe geschuldet, wenn die gebuchte Leistung nicht in Anspruch genommen wird oder der Kunde den Termin aus Gründen, die nicht vom Betreiber zu vertreten sind, nicht wahrnimmt.
19.3 Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Der Betreiber kann Umbuchungen im Einzelfall und nach Verfügbarkeit aus Kulanz zulassen.
19.4 Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
19.5 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass beim Betreiber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Betreiber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§20 Zahlungsverzug, Sperre des Zugangs und außerordentliche Kündigung
20.1 Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, kann der Betreiber nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist
· Verzugszinsen und Verzugspauschalen nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen und
· den Zugang zu Coworking‑Flächen, Meeting‑ und Eventräumen sowie die Nutzung ergänzender Leistungen bis zur vollständigen Zahlung vorläufig sperren.
20.2 Der Betreiber informiert den Kunden rechtzeitig über eine beabsichtigte Zugangssperre. Für Zeiträume, in denen die Nutzung wegen Zahlungsverzugs gesperrt ist, bleibt die Vergütungspflicht des Kunden bestehen. Der Betreiber wird dem Kunden für einen angemessenen Zeitraum eine Möglichkeit einräumen, hinterlegte Postsendungen und in Schließfächern gelagerte Gegenstände nach Terminvereinbarung herauszunehmen. Weitergehende Nutzungen können bis zur vollständigen Zahlung ausgesetzt werden.
20.3 Der Betreiber ist berechtigt, Dauerschuldverhältnisse außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn:
(a) der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Fälligkeitstermine mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug ist oder
(b) der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Fälligkeitstermine erstreckt, mit der Zahlung eines Betrags in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, oder
(c) trotz Abmahnung wiederholt wesentliche Vertragspflichten (insbesondere Hausordnung, Verhaltenspflichten oder Mitwirkungspflichten) verletzt.
20.4 Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung behält der Betreiber den Anspruch auf Zahlung der Vergütung, die bei ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin angefallen wäre. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
II. Events und Meetingräume (Eventbereich)
§21 Leistungsgegenstand Veranstaltungen, Workshop- und Eventpakete
21.1 Der Betreiber stellt dem Kunden im Eventbereich Meeting‑ und Eventflächen einschließlich der vereinbarten Nebenflächen zur Durchführung von Veranstaltungen (insb. Workshops, Seminaren, Schulungen, Firmen‑Events, Networking‑Formaten, Abendveranstaltungen) zur Verfügung.
21.2 Art und Umfang der Veranstaltung (Größe, Dauer, Personenzahl) sowie Inhalt der gebuchten Pakete (z.B. Raummiete, Technik, Catering, Getränke‑Flatrates, Moderationsmaterial, Betreuungspersonal) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.
§22 Vertragsschluss, Angebote, Optionen und Buchungsbestätigung
22.1 Auf Basis der Anfrage des Kunden erstellt der Betreiber Angebot mit Leistungsbeschreibung, Preisen und etwaigen Optionsfristen.
22.2 Der Vertrag kommt zustande durch fristgerechte Annahme des Angebots durch den Kunden (z.B. Gegenzeichnung, E‑Mail‑Bestätigung), spätestens mit Beginn der Leistungserbringung.
§23 Anzahlungen, Restzahlungen und Kautionen
23.1 Der Betreiber ist berechtigt, bei Veranstaltungen eine angemessene Anzahlung und/oder Kaution zu verlangen. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot oder der Buchungsbestätigung.
23.2 Wird die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, ist der Betreiber nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Veranstaltung anderweitig zu vergeben. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.
23.3 Zusatzleistungen und nachträgliche Verbräuche (z.B. Mehrverzehr, Zusatztechnik) werden im Nachgang abgerechnet und sind mit Zugang der Rechnung fällig.
§24 Gestaffelte Stornobedingungen und Ausfallvergütungen
24.1 Der Kunde kann Veranstaltungen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen stornieren. Stornierungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zugang beim Betreiber.
24.2 Sofern im Angebot/Buchungsprozess keine abweichende Staffel vereinbart ist, gelten folgende Ausfallvergütungen (bezogen auf die vereinbarte Grundvergütung für Raumnutzung und Eventpakete):
· Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 %;
· Stornierung 89–60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %;
· Stornierung 59–30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %;
· Stornierung 29–7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %;
· Stornierung weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtdurchführung („No‑Show“): 100 %.
24.3 Bereits im Hinblick auf vereinbarte Zusatzleistungen (insbesondere Catering, Technik, Fremdleistungen) entstandene, nicht stornierbare Aufwendungen sind zusätzlich in voller Höhe zu erstatten.
24.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Betreiber bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten.
24.5 Die vorstehenden Ausfallvergütungen tragen dem Umstand Rechnung, dass Eventflächen und Dienstleisterkapazitäten regelmäßig langfristig im Voraus disponiert und kurzfristig nur eingeschränkt anderweitig vergeben werden können. Die Staffelung berücksichtigt dabei sowohl die zeitlich zunehmende Nähe zum Veranstaltungstermin als auch regelmäßig anfallende Vorleistungen (z.B. Personalplanung, Reservierung von Technik und Catering).
§25 Fremdleistungen des Kunden, Zustimmungsvorbehalt und Korkgeld
25.1 Catering, Getränke, Technik, Musik‑ und Rahmenprogramme werden grundsätzlich über den Betreiber bzw. dessen Vertragspartner bezogen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet wurde.
25.2 In einem solchen Fall kann der Betreiber für die Mitbringung eigener Speisen und Getränke ein angemessenes Kork‑ bzw. Servicegeld erheben. Dessen Höhe wird vorab vereinbart.
§26 Gemeinschaftshof und Außenflächen – Nutzung, Leistungsänderungsvorbehalt und Ersatzflächen
26.1 Soweit dem Kunden im Vertrag die Nutzung des Gemeinschaftshofes oder anderer Außenflächen zugesagt wird, steht diese Nutzung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und der Rechte anderer Nutzungsberechtigter sowie öffentlich‑rechtlicher Vorgaben.
26.2 Aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers liegen (z.B. parallele Veranstaltungen Dritter, Bau‑ oder Instandhaltungsmaßnahmen, behördliche Auflagen), kann der Betreiber die Nutzung des Hofes oder einzelner Außenflächen einschränken oder untersagen.
26.3 Führt die Einschränkung dazu, dass der vertraglich vorgesehene Veranstaltungszweck nicht mehr zumutbar erreicht werden kann und der Betreiber das Leistungshindernis zu vertreten hat, stehen dem Kunden die gesetzlichen zu.
§27 Technische Ausstattung, Musik, Lautstärke und behördliche Auflagen
27.1 Der Betreiber stellt – soweit vereinbart – technische Ausstattung (z.B. Beamer, Ton‑ und Lichttechnik, Mikrofone) zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ausstattung nur bestimmungsgemäß zu nutzen und die Hinweise des Personals zu beachten.
27.2 Eigene technische Geräte des Kunden dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Betreiber eingesetzt werden. Sie müssen den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Der Betreiber kann deren Einsatz untersagen, wenn hierdurch Gefahren oder Störungen zu erwarten sind.
27.3 Der Kunde ist für die Einhaltung von Lautstärkebegrenzungen, Ruhezeiten und sonstigen behördlichen Vorgaben verantwortlich. Der Betreiber ist berechtigt, die Lautstärke aus Gründen des Immissionsschutzes oder der Gebäudesicherheit angemessen zu begrenzen.
27.4 Erforderliche behördliche Genehmigungen (z.B. für besondere Veranstaltungen, Musiknutzungen, GEMA‑Meldungen) holt der Kunde eigenverantwortlich ein, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.
§28 Haftung des Veranstalters für Teilnehmer, Mitarbeiter und mitgebrachte Sachen
28.1 Der Kunde/Veranstalter haftet gegenüber dem Betreiber für sämtliche Schäden an Räumen, Inventar und technischen Einrichtungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, Referenten, Teilnehmer oder sonstige ihm zuzurechnende Dritte verursacht werden.
28.2 Der Kunde hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung von mitgebrachten Gegenständen (z.B. Equipment, Ausstellungsstücke, Garderobe) zu treffen. Eine Bewachung oder Verwahrung durch den Betreiber erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Der Betreiber haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen nur nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsregelungen des Allgemeinen Teils.
28.3 Der Kunde stellt den Betreiber von Ansprüchen seiner Teilnehmer oder sonstiger Dritter frei, soweit diese auf einem Verhalten des Kunden, seiner Mitarbeiter oder Beauftragten beruhen und der Kunde dies zu vertreten hat.
§29 Rücktritt und außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, Folgen der Vertragsbeendigung
29.1 Beiden Parteien steht das Recht zu, aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn, der Kunde den Veranstaltungszweck in einer Weise ändert, die für den Betreiber unzumutbar ist (z.B. politisch oder rechtlich bedenkliche Inhalte).
29.2 Im Falle eines vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grundes behält der Betreiber seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Kapazitäten erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass beim Betreiber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Betreiber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
29.3 Kündigungserklärungen bedürfen der Textform.
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die einen Vertrag oder eine Buchung mit KairosRed abgeschlossen haben und sich im Gebäude oder auf den Außenflächen des Gebäudes befinden.
1. Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Gebäude Clouth 104
1.1 Sauberkeit im Gebäude / allgemeine Verhaltensweisen
Der Nutzer hat von den Mieträumen nur den vertragsmäßigen Gebrauch zu machen.
Für die Ordnung in den gemieteten Räumlichkeiten sind die jeweiligen Nutzer verantwortlich; die benutzen Toiletten und Waschbecken sind sauber zu halten.
Verstopfungen, jegliche Mängel und erkennbare Schäden sind dem Anbieter zu melden.
Regelmäßige Lüftungen der Räume, Lärmschutz- und Umweltschutzbestimmungen sind sorgfältig einzuhalten. Bei Sturm, Regen oder Schnee sind die Fenster geschlossen zu halten.
Außerhalb der Mieträume bzw. auf den gemeinschaftlich genutzten Flächen dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt oder gelagert werden.
Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
Die Benutzung der Fahrstühle geschieht auf eigene Gefahr.
Fahrräder, Kleinmotorräder oder Tiere dürfen nicht in das Gebäude mitgenommen werden, ausgenommen hiervon sind Hilfsmittel für Behinderte.
Im Gebäude herrscht Rauchverbot. Das Gebäude ist mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet.
1.2 Beschilderung, Aushänge, Bekanntmachungen
Die Beschilderung des gesamten Gebäudes und der Räume muss beachtet werden.
Das permanente Bekleben von Wänden, Türen, Glas- und sonstigen Flächen im Gebäude ist nicht gestattet.
1.3 Energie
Heizung, Luftreiniger, Beleuchtungsanlagen und technisches Equipment sind nur in vertragsmäßigem Umfang und nur dann einzuschalten, wenn die Räumlichkeiten auch tatsächlich genutzt werden. Während der Heizperiode sind die Heizkörper beim Verlassen der Räume zu drosseln.
1.4 Brandschutz/Evakuierung
Offenes Licht und Rauchen ist in den Räumen nicht gestattet. Leicht entzündbare und feuergefährliche Stoffe wie Akkus von E-Mobilen etc. sind nur in den speziell dafür vorgesehenen Räumen zu lagern.
Im Gebäude sowie in festgelegten Räumen sind durch die Gebäudeverwaltung und Kariosred Feuerlöscher installiert und entsprechend gekennzeichnet. Alle behördlichen Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz bzw. zur Brandbekämpfung sind zu beachten und einzuhalten:
• Jeder hat sich so zu verhalten, dass es nicht zu Entstehungsbränden kommen kann, beispielsweise Rauchverbote beachten,
• Schalttafeln freihalten,
• keine Gegenstände bzw. brennbare Materialien auf Heizungen ablegen,
• elektrische Geräte nicht ohne Aufsicht betreiben.
• Mängel, die zu Bränden führen oder deren Entstehung begünstigen, sind unverzüglich zu beseitigen bzw. Kariosred zu melden
• Gänge, Flure, Aufgänge, Feuerlöscher und Ausgänge sind nicht zu verstellen; Feuerlöscher sind sichtbar zu halten.
Bei einem Brand gilt:
• Ruhe bewahren!
• Feuerwehr alarmieren - Notruf 112,
• in Sicherheit bringen, gefährdete Personen warnen, Hilflose mitnehmen, auf Weisungen achten,
• Löschversuche unternehmen - Feuerlöscher benutzen.
Im Falle einer Evakuierung bei Ereignissen mit vorhersehbaren bzw. eingetretenen folgeschweren Auswirkungen, z. B. bei Feueralarm, Bränden, Explosionen oder Bombendrohungen sind die gekennzeichneten Rettungswege, Notausgänge und Notausstiege zu benutzen. Angebrachte Rettungswegpläne sind zu beachten. Bei einer Evakuierung sind grundsätzlich alle Fenster zu schließen. Die Türen zu den Räumen sind nur anzulehnen und nicht abzuschließen. Bei einer möglichen Evakuierung haben alle im Gebäude befindlichen Nutzer und Besucher sich an der gekennzeichneten Sammelstelle einzufinden.
1.5 Notausgänge
Notausstiege, Rettungswege und Notausgänge sind entsprechend der Arbeitsstätten-Va gekennzeichnet. Im Bedarfsfall sind zusätzlich zum Haupteingang des Gebäudes alle im Evakuierungsplan vorgesehenen Notausgänge zu nutzen. Der Aufzug darf im Brandfall nicht benutzt werden. Im Bedarfsfall und bei Unpassierbarkeit der Ausgänge erfolgt die Evakuierung mittels Feuerwehrleitern, Sprungtuch etc. Rettungswege, Notausgänge und Notausstiege sind freizuhalten.
1.6 Bauliche und sonstige Mängel, Störungen
Bauliche und sonstige Mängel (Reparaturen an Möbeln und a.) sind Kariosred zu melden. Treten an Wasser- oder elektrischen Leitungen Störungen oder Schäden auf, ist für sofortige Abstellung oder Abschaltung zu sorgen. Sofern dies nicht selbstständig erfolgen kann, ist sofort Kariosred unter 0152 595 643 48 zu verständigen.
1.7 Allgemeines
Kaffeemaschinen sind nur in den dafür vorgesehenen Räumen (Teeküche, Miniküche) zu betreiben. Das Betreiben von Kaffeemaschinen in den sonstigen Räumen ist untersagt.
2. Verschlusssicherheit des Gebäudes Clouth 104
Das Auf- und Zuschließen der Räume und Eingangstüren zum Gebäude in Clouth 104 erfolgt durch den Nutzer, der als Erster bzw. Letzter die Mietfläche, bzw. das Haus betritt bzw. verlässt. Der offizielle Zu- und Eingangsbereich zum Innenhof des Gebäudes ist grundsätzlich offen und frei zu halten.
3. Zugangsberechtigungen (ZB) für das Gebäude Clouth 104
3.1 Aufbewahrung und Behandlung der ZB (Schlüssel / Transponder / Codes)
Das Gebäude ist mit einer Schließanlage ausgerüstet.
Die Ausgabe an die Nutzer und dessen Rückgabe der ZB erfolgt durch Kariosred anhand eines Schlüsselprotokolles oder die JustIn App von Salto. Die Vergabe und Rückgabe der ZB über die Schlüsselprotokolle ist von Kariosred nachzuweisen.
ZB für Locker oder Schränke sind der Vertragslaufzeit entsprechend lange personengebunden zu verwahren und damit dem Zugriff unbefugter Personen zu entziehen.
Nach Ablauf der vertragsmäßigen Mietdauer sind die ZB sofort bei Kariosred abzugeben.
Kariosred verfügt über alle notwendigen ZB und Ersatz-ZB.
In Notsituationen behält Kariosred sich den Zugang zu den Räumen, Lockern und Schränken vor.
3.2 ZB-Verlust
Über den Verlust von ZB ist unverzüglich Kariosred zu informieren. Wird die ZB am Verlusttag nicht mehr aufgefunden, hat Kariosred oder die Gebäudeverwaltung die entsprechenden Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verschlusssicherheit einzuleiten. Bei Verlust von ZB ist Schadenersatz zu leisten.
4. Aufrechterhaltung der Hausordnung und des Betriebes
Bei Störungen haben Kariosred und die Gebäudeverantwortlichen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Aufrechterhaltung der Hausordnung und des Betriebes erforderlich sind.
Kariosred und die Gebäudeverantwortlichen tragen Verantwortung für die Durchsetzung der Hausordnung und die Aufrechterhaltung des Betriebes.
5. Schlussbestimmungen
Die in dieser Hausordnung verwendeten Bezeichnungen gelten sowohl in männlicher als auch in weiblicher Form.
Kariosred behält sich erforderlichenfalls die Änderung und Ergänzung dieser
Hausordnung im Interesse der Nutzer / Mieter vor. Auch solche Änderungen und Ergänzungen
sind nach Bekanntgabe an den Nutzer / Mieter Bestandteil des Nutzungs- bzw. Mietvertrages.
Der Nutzer / Mieter erkennt die Hausordnung als für ihn verbindlich an. Ein Verstoß
gegen die Hausordnung ist ein vertragswidriger Gebrauch des Mietobjektes. Bei
schwerwiegenden Fällen oder bei Wiederholung kann Kariosred das Vertragsverhältnis
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Für alle Schäden
die Kariosred durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung,
insbesondere auch durch Nichterfüllung der Meldepflichten entstehen, ist
der Nutzer / Mieter ersatzpflichtig.