ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – HOTEL
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Clouth. Nr. 1 Hotelbetriebs GmbH
Rathausgasse 17
12529 Schönefeld
AGB-Stand: 10.07.2026
§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Vertragsparteien
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle hiermit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels gegenüber seinen Gästen und Vertragspartnern (nachfolgend gemeinsam „Gast“). Sie gelten auch für alle zukünftigen Angebote und Leistungen, ohne erneut vereinbart werden zu müssen.
1.2 „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als das Hotel ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn das Hotel in Kenntnis der AGB des Gastes Leistungen vorbehaltlos erbringt oder Zahlungen entgegennimmt.
1.4 Im Kollisionsfall der Vertragsinhalte gilt folgende Rangfolge:
(a) Individualvereinbarungen,
(b) Einzelvertrag/Buchungsbestätigung,
(c) diese AGB,
(d) gesetzliche Regelungen.
2.1 Das Hotel betreibt ein digital ausgerichtetes Hotel mit überwiegend automatisierten Prozessen. Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung eines Hotelzimmers zur vorübergehenden Beherbergung sowie ggf. die Erbringung weiterer Hotelleistungen (insbesondere Frühstück, Zusatzbetten, Haustiermitnahme, Parkmöglichkeiten, Nutzung von Gemeinschaftsflächen).
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Buchung, der Buchungsbestätigung und den im Buchungsprozess ausgewiesenen Tarifbedingungen.
2.3 Das Hotel betreibt ergänzend digitale Services wie Online-/Mobile-Check-in, digitale Zugangssysteme (z.B. PIN, QR-Code, mobile Schlüssel), automatisierte Informationsversände und KI-gestützte Kommunikationssysteme (Chatbots).
§3 Vertragsschluss, Buchungswege und Reservierungsbestätigung
3.1 Buchungen können insbesondere über die Hotel-Website, per E-Mail, telefonisch, über angeschlossene Online-Buchungssysteme sowie über Online-Reiseportale und sonstige Vermittler erfolgen.
3.2 Mit der Buchung (Reservierungsanfrage) gibt der Gast ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das Hotel zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel durch Übermittlung einer Buchungs- bzw. Reservierungsbestätigung in Textform (z.B. per E-Mail) an die im Buchungsprozess angegebene Kontaktadresse des Gastes.
3.3 Angebote des Hotels zu verfügbaren Zimmern sind freibleibend und unverbindlich. Das Hotel ist nicht verpflichtet, eine Reservierungsanfrage anzunehmen.
3.4 Sofern eine Buchung über Dritte erfolgt, kommt der Vertrag – vorbehaltlich abweichender Regelungen im Einzelfall – zwischen dem Gast und dem Hotel zustande. Die jeweiligen Vermittler sind nicht Vertragspartner des Beherbergungsvertrages, es sei denn, sie handeln ausdrücklich im eigenen Namen.
§4 Digitale Check-in-Prozesse, Zugangssystem und Meldescheinpflicht
4.1 Das Hotel arbeitet mit einem überwiegend digitalen Check-in-System. Der Gast erhält rechtzeitig vor Anreise oder bei Ankunft die erforderlichen Informationen und Zugangsdaten (z.B. Check-in-Link, PIN, QR-Code), um den Meldeschein auszufüllen und den digitalen Zugang zum Zimmer freizuschalten.
4.2 Voraussetzung für den digitalen Check-in und die Zimmerfreigabe ist regelmäßig:
(a) die vollständige und richtige Angabe der im Meldeschein geforderten Daten,
(b) die fristgerechte Zahlung gemäß §12 dieser AGB sowie
(c) die Nutzung der vom Hotel vorgegebenen Check-in-Prozesse (z.B. Online-Formular, Terminal, App).
4.3 Der Gast ist verpflichtet, die gesetzlichen Meldepflichten einzuhalten und alle erforderlichen Daten wahrheitsgemäß anzugeben. Das Hotel ist berechtigt, die Identität des Gastes sowie die Angaben im Meldeschein durch geeignete Nachweise (z.B. Ausweiskopie, Identverfahren vor Ort oder digital) zu überprüfen.
4.4 Das Hotel stellt dem Gast für die Dauer des Aufenthalts digitale oder physische Zugangsmittel zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, die nicht als Mitreisende angemeldet sind, ist untersagt. Der Gast hat Zugangsdaten so zu verwahren, dass ein unbefugter Zugriff durch Dritte ausgeschlossen ist, und das Hotel im Falle eines Verlustes oder Missbrauchsverdachts unverzüglich zu informieren.
4.5 Eine Verpflichtung des Hotels, jederzeit eine persönliche Rezeption vorzuhalten, besteht nicht. Der Gast hat sich rechtzeitig mit den bereitgestellten digitalen Prozessen vertraut zu machen und etwaige Probleme unverzüglich an die in den Buchungsunterlagen angegebene Kontaktstelle zu melden.
§5 Elektronische Kommunikation und automatisierte Systeme
5.1 Die Kommunikation zwischen Hotel und Gast erfolgt überwiegend elektronisch, insbesondere per E-Mail, SMS, Messaging-Diensten, über das Hotel- bzw. Buchungssystem oder über KI-gestützte Chatbots. Der Gast stellt sicher, dass die von ihm angegebenen elektronischen Kontaktwege funktionsfähig und erreichbar sind und prüft regelmäßig seinen Posteingang (inkl. Spam-Ordner).
5.2 Das Hotel ist berechtigt, Buchungsbestätigungen, Check-in-Informationen, Zugangsdaten, Rechnungen, Belehrungen und sonstige Mitteilungen in elektronischer Form zu übermitteln, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Elektronisch übermittelte Erklärungen gelten als zugegangen, sobald sie im elektronischen Postfach des Gastes unter der von ihm angegebenen Adresse abrufbar sind.
5.3 Das Hotel setzt zur Beantwortung von Standardanfragen, zur Versendung von Informationen und zur Abwicklung von Prozessen automatisierte Systeme und KI-gestützte Kommunikationslösungen ein. Eine jederzeitige persönliche telefonische Erreichbarkeit wird nicht geschuldet. Soweit es der Sachverhalt erfordert (insbesondere bei Beschwerden, Mängelanzeigen, Haftungsfällen), wird das Hotel eine menschliche Prüfung bzw. Bearbeitung sicherstellen.
§6 Zimmernutzung, Hausordnung und Verhalten im Hotel
6.1 Die Überlassung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Jegliche Nutzung zu anderen Zwecken (insbesondere gewerbliche Nutzung, Veranstaltungen, Produktionen, Foto-/Filmaufnahmen) bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Hotels.
6.2 Der Gast hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde. Das Hotel kann dem Gast ein Zimmer gleicher oder höherer Kategorie zuweisen.
6.3 Die Zimmer stehen am Anreisetag ab der im Buchungsprozess angegebenen Check-in-Zeit (regelmäßig 15:00 Uhr) und bis zur angegebenen Check-out-Zeit am Abreisetag (regelmäßig 11:00 Uhr) zur Verfügung.
6.4 Der Gast ist verpflichtet, die Zimmer und die sonstigen Einrichtungen des Hotels pfleglich zu behandeln, Rücksicht auf andere Gäste, Nachbarn und Mitarbeiter zu nehmen und die Hausordnung des Hotels zu beachten. Dies gilt insbesondere für Ruhezeiten, Sicherheitsbestimmungen, Brandschutzvorgaben und die Nutzung von Gemeinschaftsbereichen.
6.5 Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer oder sonstige unentgeltliche oder entgeltliche Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Hotels unzulässig.
§7 Besucher und zusätzliche Gäste
7.1 Der Aufenthalt von Besuchern in den Zimmern ist nur im üblichen Umfang und unter Beachtung der Hausordnung zulässig. Der Gast hat sicherzustellen, dass Besucher die Hotelregeln respektieren.
7.2 Übernachtende Personen müssen im Rahmen des Meldescheinprozesses bzw. vor Ort gegenüber dem Hotel angegeben werden. Das Hotel ist berechtigt, für zusätzliche Übernachtungsgäste ein gesondertes Entgelt gemäß aktueller Preisliste zu verlangen.
7.3 Die maximale Personenzahl pro Zimmer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Eine Überschreitung bedarf der Zustimmung des Hotels.
§8 Haustiere, Allergikerzimmer und barrierefreundliche Zimmer
8.1 Haustiere sind nur in den hierfür vorgesehenen Zimmerkategorien und nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch das Hotel zulässig. Das Hotel kann die Anzahl der Haustiere pro Zimmer begrenzen und bestimmte Tierarten ausschließen.
8.2 Für die Mitnahme von Haustieren wird ein gesondertes Entgelt je Nacht / je Tier gemäß Preisliste erhoben. Der Gast haftet für sämtlichen Schaden, den das Haustier im Hotel verursacht, einschließlich zusätzlicher Reinigungs- und Instandsetzungskosten.
8.3 Das Hotel hält ggf. allergikerfreundliche Zimmer und barrierefreundliche bzw. rollstuhlgerechte Zimmer vor. Eine Zusage bestimmter Standards gilt nur, soweit dies ausdrücklich bestätigt wurde. Das Hotel schuldet keine umfassende Barrierefreiheit des gesamten Gebäudes.
9.1 Frühstück kann je nach gebuchtem Tarif im Zimmerpreis enthalten oder separat zubuchbar sein. Art, Umfang und Zeiten des Frühstücksangebots ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Hotels.
9.2 Early-Check-in und Late-Check-out sind – vorbehaltlich Verfügbarkeit – kostenpflichtige Zusatzleistungen. Die dafür geltenden Entgelte und Zeitfenster werden im Buchungsprozess bzw. vor Ort ausgewiesen.
9.3 Zustellbetten, Babybetten und ähnliche Zusatzleistungen können – soweit verfügbar – gegen gesonderte Vergütung bereitgestellt werden.
§10 Parken, Tiefgarage und Haftungsbegrenzung für Fremdbetreiber
10.1 Das Hotel kann dem Gast – je nach Standort – Parkmöglichkeiten in einer Tiefgarage oder auf Außenstellplätzen vermitteln. Soweit Parkflächen von einem externen Betreiber betrieben werden, kommt ein gesonderter Vertrag zwischen dem Gast und dem Betreiber zustande. Das Hotel handelt in diesen Fällen lediglich als Vermittler oder Kontrahent des Rabattierungs- / Berechtigungsprozesses.
10.2 Das Hotel übernimmt – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände – keine Haftung für Leistungsstörungen, Fehlbuchungen oder sonstige Pflichtverletzungen des externen Betreibers. Ansprüche des Gastes sind unmittelbar gegenüber dem Betreiber geltend zu machen.
10.3 Das Abstellen von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Das Hotel haftet nicht für Diebstahl, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs oder darin befindlicher Gegenstände, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels vorliegt.
§11 Preise, Steuern, lokale Abgaben und Preisänderungen
11.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vom Hotel ausgewiesenen Preise. Diese verstehen sich grundsätzlich als Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und der regulären Abgaben, sofern im Einzelfall nichts anderes angegeben ist.
11.2 Lokale, vom Hotel nicht geschuldete Abgaben (z.B. Kulturförderabgabe, City-Tax) sind vom Gast nach Maßgabe der kommunalen Regelungen zu tragen. Das Hotel kann diese Abgaben im Auftrag der Kommune einziehen und an die zuständige Stelle abführen.
11.3 Bei Änderungen von Steuersätzen, Abgaben oder Einführungen neuer, bisher nicht absehbarer Abgaben nach Vertragsschluss ist das Hotel berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für Verbraucher gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung ein Zeitraum von mindestens vier Monaten liegt, sofern nicht eine abweichende, gesetzlich zulässige Regelung getroffen wurde.
§12 Zahlungsmodalitäten, Zahlungsarten und Fälligkeit der Vergütung
12.1 Die Vergütung für die gebuchte Übernachtungsleistung und vereinbarte Zusatzleistungen ist, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus zu entrichten. Das Hotel kann die Angabe einer Kreditkarte, eine Online-Zahlung oder die Nutzung eines Zahlungslinks als Voraussetzung für den Vertragsschluss oder die Zimmerfreigabe vorsehen.
12.2 Das Hotel akzeptiert die im Buchungsprozess bzw. vor Ort ausgewiesenen Zahlungsarten (z.B. Kreditkarte, EC-Karte, Zahlungslink, Überweisung, in Ausnahmefällen Barzahlung). Ein Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Zahlungsart besteht nicht.
12.3 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder während des Aufenthalts eine angemessene Sicherheitsleistung (z.B. Kreditkartengarantie, Kaution) zu verlangen, insbesondere für offene Zusatzleistungen, Minibar, Beschädigungen oder Sonderreinigungen.
§13 Tarife und Stornierungsbedingungen, No-Show und nicht erstattbare Raten
13.1 Das Hotel bietet unterschiedliche Tarife an, die sich insbesondere in Hinblick auf Stornierbarkeit, Umbuchbarkeit, Vorauszahlungserfordernisse und enthaltene Leistungen (z.B. Frühstück) unterscheiden. Maßgeblich sind die bei Buchung angezeigten Bedingungen.
13.2 Sofern im Buchungsprozess nicht ausdrücklich ein anderer Tarif ausgewiesen und gebucht wird, gilt der Regeltarif. Der Regeltarif ist nicht stornierbar. Abweichende Stornierungs- oder Umbuchungsmöglichkeiten bestehen ausschließlich für Tarife, die im Buchungsprozess ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.
13.3 Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten für stornierbare Tarife folgende Grundsätze:
(a) Eine Stornierung bedarf der Textform oder der Nutzung des vom Hotel oder der Buchungsplattform vorgesehenen Online-Stornierungsprozesses.
(b) Für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der Stornierung beim Hotel maßgeblich.
(c) Erfolgt die Stornierung innerhalb der im Tarif ausgewiesenen Frist, werden keine Stornokosten erhoben; bereits geleistete Vorauszahlungen werden – ggf. abzüglich nicht stornierbarer Fremdleistungen – erstattet.
(d) Erfolgt die Stornierung nach Ablauf der im Tarif ausgewiesenen Frist, kann das Hotel eine Stornopauschale bis zur Höhe des vereinbarten Logispreises (ggf. abzüglich ersparter Aufwendungen) verlangen.
13.4 Bei nicht stornierbaren bzw. nicht erstattbaren Tarifen ist eine Stornierung oder Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen. Der vereinbarte Preis ist in diesen Tarifen daher auch bei Stornierung, Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise zu zahlen, soweit das Hotel die gebuchte Leistung im vereinbarten Zeitraum zur Verfügung stellen konnte.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder nur ein deutlich geringerer Schaden entstanden ist.
13.5 Erscheint der Gast am Anreisetag nicht und liegt dem Hotel keine fristgerechte Stornierung vor („No-Show“), ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Preis gemäß den Bedingungen des gebuchten Tarifs zu berechnen.
13.6 Abweichende, im Einzelfall vereinbarte oder in Gruppen-, Kontingent- oder Sonderverträgen geregelte Stornierungs- und Zahlungsbedingungen gehen den vorstehenden Bestimmungen vor.
13.7 Soweit im Rahmen des gebuchten Tarifs Stornopauschalen vorgesehen sind, bemessen sich diese nach dem typischerweise entstehenden Schaden des Hotels unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Belegung. Der Gast ist ausdrücklich berechtigt nachzuweisen, dass dem Hotel überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als in der Pauschale angesetzt. Das Hotel bleibt berechtigt nachzuweisen, dass ein höherer, konkret entstandener Schaden besteht.
14.1 Als Gruppenbuchungen gelten Reservierungen ab einer vom Hotel definierten Mindestanzahl von Zimmern (ab 7 Zimmern) für denselben Zeitraum oder in sonstigem sachlichen Zusammenhang. Für Gruppenbuchungen können gesonderte Verträge bzw. Kontingentvereinbarungen mit abweichenden Zahlungs- und Stornobedingungen gelten.
14.2 Die jeweiligen Bedingungen werden im Rahmen der Gruppenanfrage mitgeteilt bzw. in einer separaten Vereinbarung festgehalten. Sie gehen den allgemeinen Regelungen dieser AGB im Kollisionsfall vor.
15.1 Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
15.2 Für sonstige Schäden haftet das Hotel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In letztgenanntem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften – ausgeschlossen.
15.3 Für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 701 ff. BGB mit den dort vorgesehenen Haftungshöchstgrenzen. Der Gast ist gehalten, Wertsachen, Bargeld und sonstige besonders wertvolle Gegenstände nur in den hierfür vorgesehenen Sicherungsmöglichkeiten (z.B. Zimmersafe, Hotelsafe an der Rezeption) aufzubewahren.
15.4 Für Fahrzeuge und darin befindliche Gegenstände sowie für Gegenstände in Gemeinschaftsflächen haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern.
§16 Haftung bei Plattformfehlern und gestörter Kommunikation über Drittportale
16.1 Bucht der Gast über Drittplattformen (OTA, Reiseportale, Vermittler), erfolgt die Kommunikation häufig über diese Plattformen. Das Hotel hat keinen Einfluss auf die technische Verfügbarkeit, die Datenübermittlung und den Inhalt der von diesen Plattformen versandten Nachrichten.
16.2 Das Hotel haftet nicht für Fehler, Verzögerungen, Unterbrechungen oder Fehlleitungen der Kommunikation, die auf Störungen oder Pflichtverletzungen der jeweiligen Plattform oder des Vermittlers zurückzuführen sind (insbesondere fehlende Weiterleitung von Buchungsbestätigungen, Check-in-Daten, Zugangscodes oder sonstigen Informationen), soweit das Hotel seinerseits die ihm obliegenden Pflichten zur Versendung der Informationen ordnungsgemäß erfüllt hat.
16.3 Der Gast ist verpflichtet, sich rechtzeitig um das Vorliegen seiner Buchungs- und Check-in-Informationen zu bemühen und bei Ausbleiben der notwendigen Daten das Hotel zu kontaktieren. Unterlässt der Gast dies und erscheint ohne Zugangsdaten, trägt er das Risiko der verspäteten Anreise, soweit das Hotel nicht seinerseits eine Pflichtverletzung zu vertreten hat.
§17 Mitwirkungspflichten des Gastes
17.1 Der Gast ist verpflichtet, bei Buchung und Check-in vollständige und richtige Daten anzugeben, insbesondere Namen, Anschrift, Kontaktdaten, Anzahl der Mitreisenden und ggf. erforderliche besondere Angaben (z.B. Firmenanschrift für die Rechnung, Hinweis auf Haustiere, besondere Bedürfnisse).
17.2 Der Gast stellt sicher, dass die von ihm angegebenen Kommunikationswege (E-Mail, Telefonnummer) erreichbar sind und dass Spamfilter o.ä. den Empfang von Nachrichten des Hotels oder der Buchungsplattform nicht verhindern. Änderungen sind dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
17.3 Ist der Gast aufgrund falscher oder veralteter Kontaktdaten nicht erreichbar und können ihm dadurch Buchungs-, Check-in- oder Zugangsdaten nicht zugeleitet werden, trägt er das hieraus resultierende Risiko, soweit das Hotel die Daten ordnungsgemäß versendet hat und keine eigene Pflichtverletzung vorliegt.
§18 Schäden, Sonderreinigung, Schadenspauschalen und Dokumentation
18.1 Der Gast haftet für alle Schäden an Gebäude, Zimmern, Inventar und sonstigen Einrichtungen des Hotels, die durch ihn, seine Mitreisenden, Besucher oder Haustiere verursacht werden, soweit ihn ein Verschulden trifft.
18.2 Das Hotel kann zur Sicherung und Dokumentation von Schäden interne Protokolle und Fotodokumentationen erstellen. Soweit möglich, wird dem Gast vor Ort oder nachträglich ein Hinweis auf festgestellte Schäden übermittelt.
18.3 Für besondere Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen (z.B. starke Verunreinigungen, Rauchen in Nichtraucherzimmern, Tierverunreinigungen), kann das Hotel eine angemessene Sonderreinigungspauschale nach seiner Preisliste berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren, konkret nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
§19 Nutzung des Internetzugangs/WLANs
19.1 Soweit das Hotel einen WLAN- oder sonstigen Internetzugang zur Verfügung stellt, erfolgt dies als freiwillige Serviceleistung. Es besteht kein Anspruch auf eine jederzeitige, unterbrechungsfreie oder bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit.
19.2 Das Hotel haftet nicht für Ausfälle, Störungen, Übertragungsfehler oder sonstige Beeinträchtigungen des Internetzugangs, soweit diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Hotels zurückzuführen sind.
19.3 Der Gast verpflichtet sich, den Internetzugang rechtmäßig zu nutzen und insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte abzurufen, zu speichern, zu verbreiten oder anderweitige Rechtsverletzungen zu begehen (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Strafrechtsverstöße). Der Gast stellt das Hotel von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung des Internetzugangs durch ihn oder ihm zurechenbare Personen resultieren, soweit ihn ein Verschulden trifft.
19.4 Die Haftung des Hotels für Schäden aus der Nutzung des Internetzugangs ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt; bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§20 Umgang mit mitgebrachten Speisen und Getränken, Frühstücksbereich
20.1 In den öffentlichen Bereichen des Hotels (insbesondere Lobby, Frühstücksraum, Barbereich, Dachterrassen, sofern als Gastronomiebereiche ausgewiesen) ist der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke – vorbehaltlich abweichender Hinweise – nicht gestattet.
20.2 Das Frühstück ist in den hierfür vorgesehenen Räumen einzunehmen. Die Mitnahme angebotener Frühstücksbestandteile ist nur gestattet, soweit dies ausdrücklich zugelassen ist (z.B. To-go-Angebote). Ein darüber hinausgehender Verzehr außerhalb der Frühstückszeiten oder -bereiche bedarf der Zustimmung des Hotels.
20.3 Die Zubereitung von Speisen im Zimmer (abgesehen von hierfür ausdrücklich vorgesehenen Einrichtungen, bspw. Kaffeemaschine) ist aus brandschutz- und hygienerechtlichen Gründen untersagt.
21.1 Das Hotel ist grundsätzlich ein Nichtraucherhotel. In allen Innenbereichen, insbesondere in den Zimmern, Fluren und Gemeinschaftsflächen, ist das Rauchen – einschließlich E-Zigaretten und vergleichbarer Produkte – untersagt, soweit nicht ausdrücklich gekennzeichnete Raucherbereiche vorhanden sind.
21.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hotel berechtigt, dem Gast eine pauschale Sonderreinigungs- und Stilllegungspauschale in Rechnung zu stellen, um Zusatzaufwand für Reinigung, Geruchsbeseitigung und ggf. die vorübergehende Nichtvermietbarkeit des Zimmers abzudecken. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten, dem Hotel der Nachweis eines höheren konkreten Schadens.
§22 Laden elektronischer Geräte und Verkehrsmittel
22.1 Das Laden von E-Bikes, E-Scootern, Pedelecs, größeren Energiespeichern und vergleichbaren Geräten ist in den Hotelzimmern und nicht ausdrücklich freigegebenen Bereichen untersagt. Solche Geräte dürfen nur in den hierfür vorgesehenen und freigegebenen Bereichen geladen werden.
22.2 Es dürfen nur technisch einwandfreie und zugelassene Ladegeräte verwendet werden. Der Gast haftet für Schäden, die aus unsachgemäßer Nutzung, mangelhaften Geräten oder Verstößen gegen diese Regelung entstehen.
22.3 Das Hotel ist bei Verstößen berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, sofern eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. Ansprüche des Hotels auf Entgelt und Schadensersatz bleiben unberührt.
23.1 Im Hotel aufgefundene Gegenstände werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt. Das Hotel verwahrt Fundsachen für eine angemessene Dauer und bemüht sich – soweit der Eigentümer bekannt oder ermittelbar ist – um eine Benachrichtigung.
23.2 Die Rücksendung von Fundsachen erfolgt auf Wunsch und Risiko des Gastes. Das Hotel ist berechtigt, hierfür die entstehenden Kosten (insbesondere Verpackung, Versand, Handling) zu berechnen.
23.3 Nach Ablauf der gesetzlichen oder angemessenen Aufbewahrungsfrist oder bei geringwertigen Gegenständen ist das Hotel berechtigt, diese zu verwerten oder zu entsorgen.
24.1 Das Hotel übt in sämtlichen Bereichen des Hauses und des Grundstücks das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Hotelpersonals ist Folge zu leisten.
24.2 Das Hotel ist berechtigt, Personen den Zutritt zu verweigern oder sie des Hauses zu verweisen, wenn sie gegen die Hausordnung verstoßen, andere Gäste oder Mitarbeiter belästigen, gefährden oder schädigen, die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb beeinträchtigen oder sich sonst in nicht vertragsgerechter Weise verhalten.
24.3 Im Falle schwerwiegender oder wiederholter Verstöße gegen diese AGB oder die Hausordnung, die zu einer erheblichen Störung des Hotelbetriebs, zur Gefährdung der Sicherheit oder zur unzumutbaren Belästigung anderer Gäste führen, kann das Hotel den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen und den Gast des Hauses verweisen.
§25 Außerordentliches Kündigungsrecht und höhere Gewalt
25.1 Das Hotel ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt vom Vertrag oder zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, insbesondere wenn:
· der Gast bei der Buchung oder im weiteren Verlauf des Vertragsverhältnisses wesentliche Angaben (insbesondere zur Person, Zahlungsfähigkeit oder zum Aufenthaltszweck) unrichtig oder unvollständig gemacht hat,
· höhere Gewalt oder andere, vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise unmöglich machen
· der Gast das Zimmer zu einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Zweck nutzt oder in erheblicher Weise gegen diese AGB, die Hausordnung oder berechtigte Anweisungen des Hotelpersonals verstößt und eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses dem Hotel unzumutbar ist,
· vereinbarte Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen trotz Fälligkeit und angemessener Nachfristsetzung nicht erbracht werden oder
· sonstige wichtige Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für das Hotel unzumutbar machen.
25.2 Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB sind Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Hotels liegen, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Auswirkungen auch nicht durch zumutbare Sorgfalt hätten verhindert werden können. Dazu zählen insbesondere:
· Naturkatastrophen,
· Pandemien und behördlich angeordnete Maßnahmen,
· Krieg, Terrorakte, Aufruhr oder vergleichbare Ereignisse,
· flächendeckende Strom- oder Infrastrukturausfälle,
· sonstige vergleichbare, vom Hotel nicht zu vertretende Ereignisse.
25.3 Beim Vorliegen höherer Gewalt ist das Hotel berechtigt, die Leistungserbringung – insbesondere die Bereitstellung von Zimmern – für die Dauer des Hindernisses auszusetzen. Vereinbarte Termine und Aufenthalte verschieben sich um die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Bereits gezahlte Beträge werden entsprechend dem tatsächlich möglichen Leistungsumfang verrechnet oder erstattet.
§26 Leistungsstörungen, Aufrechnung und Abtretung
26.1 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 286, 288 BGB. Gegenüber Unternehmern ist das Hotel insbesondere berechtigt, Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Gegenüber Verbrauchern kann das Hotel eine angemessene Mahnpauschale verlangen, wobei dem Verbraucher der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten bleibt.
26.2 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Gegenüber Verbrauchern bleiben daneben Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis unberührt (§ 309 Nr. 2 lit. b BGB).
26.3 Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen (insb. Verlängerungsnächte) zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlung zu erbringen sowie nach angemessener Fristsetzung zur Zahlung den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und den Kunden des Hauses zu verweisen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
26.4 Ansprüche gegen das Hotel dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels abgetreten werden. Dies gilt nicht für reine Zahlungsansprüche von Verbrauchern.
§27 Klimatisierung, Nachhaltigkeitskonzept und Wäschewechsel
27.1 Das Hotel verfolgt ein nachhaltiges und energieeffizientes Betriebskonzept. Aus diesem Grund verfügen die Zimmer grundsätzlich nicht über klassische Klimaanlagen. Zur Temperaturregulierung ist das Hotel stattdessen mit einer Betonkernaktivierung (Deckenkühlung) ausgestattet, die eine schonende und energieeffiziente Kühlung der Räumlichkeiten ermöglicht.
27.2 Ein Anspruch auf die Bereitstellung oder Nachrüstung einer Klimaanlage besteht nicht, sofern die Ausstattung des jeweiligen Zimmers oder Angebots nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht.
27.3 Zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs erfolgt bei Aufenthalten von mehr als einer Nacht ein Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern grundsätzlich alle zwei Tage. Ein häufigerer Wechsel kann auf Wunsch des Gastes und nach Verfügbarkeit gegen gesondertes Entgelt angeboten werden.
28.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
28.2 Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Hotels. Das Hotel ist auch berechtigt, den Gast an seinem Wohnort zu verklagen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.
28.3 Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages und dieser AGB bedürfen der Textform.
28.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.